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Finanziert durch CO2-Abgabe und Kantone

Das Gebäudeprogramm wird finanziert durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe sowie über kantonale Beiträge.

CO2-Abgabe

Die Grundlage für Das Gebäudeprogramm ist das CO2-Gesetz (Art. 34 CO2-Gesetz). Darin verankert ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Seit 2010 wird ein Drittel dieser Einnahmen, höchstens aber 450 Millionen Franken pro Jahr (Maximalsatz seit 2018), für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet (Teilzweckbindung). Zwei Drittel werden an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt. Ebenso, was pro Jahr aus dem Gebäudeprogramm übrigbleibt. Die Höhe der verfügbaren Mittel für Das Gebäudeprogramm hängt ab von der Höhe des Abgabesatzes. Diese beträgt aktuell 120 Franken pro Tonne.

Globalbeiträge an die Kantone

Seit 2017 werden sämtliche Mittel für Das Gebäudeprogramm aus der CO2-Teilzweckbindung in Form von Globalbeiträgen an die Kantone ausbezahlt. Voraussetzung für den Erhalt eines Globalbeitrags ist ein kantonales Programm zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen. Die Basis für die kantonalen Angebote bildet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des Kredits, den der jeweilige Kanton für sein Programm bewilligt hat. Die Summe der bewilligten Kredite der Kantone beläuft sich auf 170 bis 200 Millionen Franken pro Jahr.