
IP-14 Bonus Gebäudehülleneffizienz (gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)
Förderbeitragsbedingungen
Umfassende Gebäudesanierungen mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» des Harmonisiertem Fördermodells der Kantone 2015 (HFM 2015) oder umfassende Gebäudesanierungen in umfangreichen Etappen gemäss M-10 «Verbesserung GEAK‐Klasse Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz» oder M-11 «Reduktion Heizwärme‐ und Heizenergiebedarf» des HFM 2015.
Gebäudesanierungen werden gefördert, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens 90 Prozent der Fassade und des Dachs, mit Ausnahme der Wand und des Bodens gegen das Erdreich, sind nach der Sanierung gemäss den Anforderungen nach M-01 des HFM 2015 wärmegedämmt.
- Das Gebäude weist nach der Sanierung für die Gebäudehülle die GEAK-Effizienzklasse C oder B (gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone, GEAK) auf.
- Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt nach der Sanierung unter dem Grenzwert von 150 Prozent des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014).
Der Kanton bestimmt, welche Gebäudesanierungen nach Ziffer 4.2.1 er fördert.
Die Kantone können zusätzlich weitere Förderbedingungen stellen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.