Bonus Gesamtenergieeffizienz

Massnahme wird gefördert: GE, UR, VD

Förderbeitragsbedingungen

Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierungen mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 oder für Gebäudesanierungen in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11

Keine Kombination mit Bonus Gebäudehülleneffizienz (IP-14) möglich

Es sind vier Varianten der Förderbeitragsbedingung in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes möglich:

  • V1: Mindestens 90 Prozent aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss den Anforderungen nach M-01 wärmegedämmt, und es wurde eine Massnahme zur Wärmeerzeugung gemäss M-02 bis M-08 oder IP-04 bis IP-08 umgesetzt.
  • V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK-Effizienzklasse von C oder B für die Gebäudehülle und eine GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse von B oder A auf.
  • V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150 Prozent des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014), und es ist kein fossiles oder elektrisches Hauptheizsystem mehr installiert.
  • V4: Das Gebäude ist Minergie- oder Minergie-P-zertifiziert.