Automatische Holzfeuerung bis 70 kW Feuerungswärmeleistung

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG

Förderbeitragsbedingungen

Anlage mit Leistungserklärung (nur bei Einzelraumfeuerungen) und Konformitätserklärung

Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz

Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.  

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 

  • 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
  • 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.