Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbarer Energie oder Abwärme grösser als 70 kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

IP-07: Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbarer Energie oder Abwärme grösser als 70 kW (Gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)

Förderbeitragsbedingungen

Ersatz von Heizöl- und Erdgasheizung und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen 

Die bezogene Wärme stammt hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme. Der Mindestanteil ist durch den Kanton festzulegen. 

Der Kanton stellt sicher, dass der Wärmenetzbetreiber dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung stellt.