IP-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70 kW (Gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)
Förderbeitragsbedingungen
In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)
Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht:
- 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
- 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.
Ersatz von Heizöl- und Erdgasheizung und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen
Die Wärmepumpe ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung.
Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons