IP-06 Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70 kW (Gemäss Klimaschutz-Verordnung, KlV)
Förderbeitragsbedingungen
In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)
Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen
Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht:
- 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
- 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.
Ersatz von Heizöl- und Erdgasheizung und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen
Die Wärmepumpe ist eine Elektromotor-Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe verfügt über eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung.
Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.
Die Wärmepumpe nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft, insbesondere Umweltwärme aus dem Untergrund, aus dem Grundwasser oder aus dem Seewasser oder Wärme aus einem Eisspeicher.
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons