Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70kW

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz

Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen

Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth)

In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)

Anlage nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft (Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.)

Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen

Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.  

Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht: 

  • 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
  • 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.