Förderbeitragsbedingungen
Förderberechtigt sind Neuanlagen in bestehenden Gebäuden (Anlage nicht im Rahmen eines Neubaus installiert)
Nur Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung
Sinnvoller Luftwechsel (z.B. 0,3 bis 0,6)
Rückwärmzahl von mindestens 70%
Spezifische Ventilatorleistung ≤ 0.42 W/(m3/h)
Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons