So planen Sie Ihre energetische Sanierung
Möchten Sie Ihre Liegenschaft energetisch sanieren? Nutzen Sie die Chance, dafür Fördergelder des Gebäudeprogramms zu erhalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Vorgehen.
1. Die kantonale Energieberatungsstelle kontaktieren
Informieren Sie sich vor Beginn des Bauvorhabens bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.
Klären Sie ab, welche Beratungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob Sie dafür in Ihrem Kanton finanzielle Unterstützung beantragen können. Klären Sie auch das Vorgehen ab.
2. Energieberatung einholen
Es lohnt sich, eine professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen und/oder einen GEAK plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone plus Empfehlungen) erstellen zu lassen. Wenden Sie sich dafür an einen unabhängigen Energie- oder GEAK-Experten. Eine Kontaktliste der zertifizierten kantonalen Experten erhalten Sie von der Energieberatungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zwei Konkurrenzofferten und auch Referenzen einzuholen.
Ein GEAK Plus beinhaltet nebst vertieften Abklärungen über den baulichen Ist-Zustand ihres Gebäudes auch konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen und den Umfang der Erneuerung, immer basierend auf Ihren Zielen und Ihrem Budget. Der GEAK Plus ist ein ausgezeichnetes Planungsinstrument.
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3. Ein Sanierungskonzept erstellen
Legen Sie vor Baubeginn einen gut durchdachten Sanierungsplan fest. Ein solcher umfasst den Sanierungsumfang und die Etappierung. Dabei sollten auch künftige Nutzungsbedürfnisse abgeklärt und eingeplant werden. So lässt sich entscheiden, ob ein Abbruch und Ersatzneubau, eine Teilsanierung oder eine umfassende Erneuerung bzw. eine Sanierung mit Anbau erfolgen soll. Sie können sich auch für einen Standard, zum Beispiel Minergie, entscheiden, oder für einen Wechsel auf erneuerbare Energien.
Ein umsichtiges Gesamtkonzept bietet zudem Schutz vor Fehlinvestitionen. Im Weiteren ermöglicht es eine detaillierte Budget-Planung und Steueroptimierungen.
4. Fördergeld beantragen
Beantragen Sie das Fördergeld, sobald ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegt. Wichtig ist, dass Sie das Fördergesuch vor Baubeginn einreichen. Neben dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gibt es weitere interessante Förderangebote. Informationen dazu erhalten Sie bei der kantonalen Energiefachstelle oder unter energiefranken.ch.
5. Sanieren
Jetzt kann es losgehen mit der Sanierung. Die Fördergelder werden Ihnen nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Sanierung!
Das Video gilt für folgende Kantone
AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, UR, VD, VS, ZG und ZH.