Vorgehen bei einer Sanierung der Gebäudehülle

Jedes energetische Sanierungsprojekt sollte mit einer Analyse das Gesamtenergiesystems der Liegenschaft und einer guten Planung beginnen, am besten mithilfe eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Sanierungsvarianten).

Während Neubauten von Gesetzes wegen bereits eine sehr gute Wärmedämmung aufweisen, ist dies bei älteren Liegenschaften meist nicht der Fall. Entscheidend für das Vorgehen sind die Bauweise und das Baujahr des Gebäudes, die Umgebung sowie die Wünsche und das Budget der Eigentümerschaft.

1. GEAK Plus, bzw. gleichwertige energetische Ist-Analyse der Liegenschaft

Wir empfehlen, als Ausgangspunkt für eine energetische Sanierung einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Sanierungsvarianten) der Liegenschaft erstellen zu lassen. Damit erhält die Bauherrschaft eine Gesamtsicht über das Gebäude sowie einen energetischen und finanziellen Vergleich zwischen mehrere Sanierungsvarianten.

2. Genauen Sanierungsplan erstellen

Nun geht es darum, eine Sanierungsvariante aus dem GEAK Plus auszuwählen oder die Varianten zu kombinieren. Das Vorgehen hängt dabei natürlich auch von Ihrem Budget ab. Möglich ist auch eine Sanierung in Etappen. Eine gute Planung ist in jedem Fall zentral.

3. Bewilligung einholen

Klären Sie ab, ob es für Ihr Vorhaben eine Baubewilligung braucht, und ob die Liegenschaft denkmalgeschützt ist. Holen Sie die entsprechenden Bewilligungen ein.

4. Gesuch um Fördergelder einreichen

Jetzt können Sie das Gesuch um finanzielle Förderung durch das Gebäudeprogramm ausfüllen und beim jeweiligen Kanton einreichen. Wichtig ist, dass Sie das Gesuch unbedingt VOR Baubeginn einreichen und die Bedingungen studieren!

Gesuch vor Beubeginn einreichen! 

Klären Sie ab, ob weitere Fördermöglichkeiten bestehen, unter Energiefranken.ch oder bei der zuständigen Energiefachstelle im Kanton.

5. Finanzierung sicherstellen

Viele Finanzinstitute bieten Vorzugskonditionen für energetische Sanierungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank. Energetische Sanierungen sind steuerlich abzugsberechtigt (wertvermehrender Anteil). Berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Sanierung.

6. Auftragsvergabe und Umsetzung

Achten Sie bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen auf eine fachgerechte Umsetzung. Vereinbaren Sie für neue Haustechnikanlagen eine Leistungsgarantie. Diese ist teilweise auch Bedingung für den Erhalt von Förderbeiträgen.

7. Abschluss des Fördergesuchs

Reichen Sie nach Abschluss der Sanierung die notwendigen Nachweise bei Ihrem Kanton ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie Ihre Fördergelder ausgezahlt.

8. Passen Sie ihr Heizsystem auf die neuen Gegebenheiten an, geniessen Sie Ihr saniertes Zuhause und profitieren Sie von tieferen Energiekosten

Stellen Sie ihr Heizsystem nach erfolgter Sanierung unbedingt auf die neuen Gegebenheiten ein (bessere Gebäudehülle, mehr passive Solargewinne etc.).

Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle sorgt neben tieferen Energiekosten für mehr Wohnkomfort. Die Temperatur in den Räumen bleibt angenehm konstant, Zugluft wird vermindert und Ihr Haus ist auch besser vor der Sommerhitze geschützt. Und nicht zuletzt profitiert auch das Klima vom reduzierten CO2-Ausstoss.