Steuerabzug

Aufwendungen für Gebäudesanierungen können bei der Bundessteuer und in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie können jedoch nur denjenigen Teil der Kosten abziehen, den Sie selbst tragen. Nicht abziehen können Sie durch Förderbeiträge gedeckte Kosten. Klären Sie beim Steueramt ab, welche Aufwände abzugsberechtigt sind.