Renditeliegenschaften / Vermieter
Vermieter können wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins überwälzen, unter Abzug der erhaltenen Fördergelder. Bei einer umfassenden Sanierung (gemäss Artikel 14 Absatz 1 VMWG), die über den normalen Unterhalt hinausgeht und mehrere Gebäudeteile umfasst, können 50 bis 70 Prozent der Investition als wertvermehrend geltend gemacht werden.
Eine energetische Sanierung zahlt sich für die Eigentümer von Renditeliegenschaften in der Regel aus. Aufgrund des höheren Wohnkomforts sind Mieter oft bereit, etwas mehr Miete zu bezahlen. Zudem gewinnt das Objekt an Attraktivität auf dem Mietermarkt. Ob dieses Marktpotenzial ausgeschöpft werden kann, hängt aber auch von der Lage der Liegenschaft und der Zusammensetzung der Mieterschaft ab.
Um Investitionen in die Erneuerung sowie das Markpotenzial dieser Erneuerung besser abschätzen zu können, rät das Bundesamt für Energie (BFE) dazu, eine Fachperson beizuziehen und als erstes einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zu erstellen. Eine Hilfestellung zum richtigen Vorgehen liefert die Publikation «Mehrfamilienhäuser richtig sanieren».
Vermieter können wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins überwälzen. Die erhaltenen Fördergelder müssen jedoch von den Investitionskosten abgezogen werden. Gleichzeitig sinken nach einer energetischen Sanierung die Nebenkosten für Energie und Strom. In vielen Fällen kompensieren die tieferen Nebenkosten den Mietzinsaufschlag sogar. In anderen Fällen wiederum kann der nach einer umfassenden Sanierung deutlich höhere Wohnkomfort eine moderate Erhöhung des Mietzinses rechtfertigen.