Impulsprogramm – für den Ersatz von Wärmeerzeugungs- anlagen und für Energieeffizienz- massnahmen
Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz- und Innovationsgesetz verabschiedet. Eine Folge davon ist das Impulsprogramm, welches über die nächste 10 Jahre einen Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken vorsieht.
Verordnung
Die Verordnung wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können die entsprechenden Subventionsanträge direkt bei den Kantonen eingereicht werden.Die endgültige Subventionshöhe wird von den Kantonen festgelegt.Das Verfahren zur Beantragung von Förderbeiträgen bleibt unverändert. Alle Informationen sind bei Ihrem Kanton zu finden.
Bundesrat Medienmitteilung – 27.11.2024