Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung

Wird im Kanton Appenzell Innerrhoden gefördert
Massnahme wird gefördert: AI, BS, FR, GE, VD

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Neuanlagen in bestehenden Gebäuden (Anlage nicht im Rahmen eines Neubaus installiert)

Nur Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung

Sinnvoller Luftwechsel (z.B. 0,3 bis 0,6)

Rückwärmzahl von mindestens 70%

Spezifische Ventilatorleistung ≤ 0.42 W/(m3/h)

Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023